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B2

Artenvielfalt und Landschaftsqualität

Bestandsentwicklung repräsentativer Arten: Index zum Ziel 2030
Stand: 31.01.2024

  • Bedeutung

    Bedeutung - b2

    Über 90% der Fläche Deutschlands werden intensiv genutzt. Hinzu kommen flächendeckend stoffliche Einträge. Der Indikator beschreibt zusammenfassend, wie sich diese Einflüsse auf die Artenvielfalt und Landschaftsqualität der nicht besonders geschützten Normallandschaft auswirken und wie sich der Landschaftszustand über die Zeit verändert hat und weiter verändert. Die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten zeigt stellvertretend die Bestandsentwicklung vieler anderer Arten, die Qualität von Biotopen und die Eignung der Landschaft als Lebensraum an.

    Als zentraler Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft ist dieser Indikator nach intensiver fachlicher Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund unter der Bezeichnung "Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt" erstmals in den Nationalen Nachhaltigkeitsbericht 2004 aufgenommen worden und hat den vorläufigen Artenindex der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 ersetzt. Auf Ebene des Bundes wird er derzeit unter der Bezeichnung "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" als wichtiger Naturschutzindikator regelmäßig berichtet. Neben der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist er auch Teil des Indikatorensets der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

    Nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums sind Bund und Länder verpflichtet, regelmäßige Evaluierungen der im Rahmen von ELER durchgeführten Entwicklungsprogramme vorzunehmen und die Ergebnisse der EU zu berichten. Artikel 62 und Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) legen für diesen Zweck einen Katalog gemeinsamer Basis-, Output-, Ergebnis- und Wirkungsindi-katoren fest. Diese Indikatoren bilden den Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrah-men (Common Monitoring and Evaluation Framework, CMEF) im Sinne von Artikel 80 der ELER-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)). Einer der gemeinsamen Basisindikatoren für den Förderschwerpunkt 2 (Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung) ist der Indikator 17 „Biodiversität: Bestand der Feldvögel“. Er muss von allen Bundesländern gegenüber der EU berichtet werden und ist auf Bundesebene im Rahmen der Berichtspflichten zum Nationalen ELER-Strategieplan darzustellen. Der Nationale Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007-2013 führt diesen Indikator in Anhang III als Basisindikator 8 auf. Für die verpflichtende Berichterstattung des Basisindikators „Biodiversität: Bestand der Feldvögel“ im Rahmen der ELER-Durchführungsverordnung ist der Teilindikator „Agrarland“ des LIKI-Indikators B2 „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ fachlich geeignet und kann von den Bundesländern für die Bedienung dieser Berichtspflichten herangezogen werden.

  • Methodik

    Methodik - b2

    Der Indikator macht eine Aussage zum Zustand der Normallandschaft; damit ist die genutzte und nicht besonders geschützte Landschaft gemeint, die über 90% der Fläche Deutschlands ausmacht. Dargestellt wird die quantitative Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten, die diese Normallandschaft bewohnen, d.h. es werden Arten ausgewählt, deren Bestandsentwicklung i.d.R. nicht durch besondere Artenschutzmaßnahmen beeinflusst ist und die repräsentativ sind für die wichtigsten Lebensräume der Normallandschaft: Agrarland (Ackerland, Grünland), Wälder, Siedlungen, Binnengewässer sowie Küsten/Meere und Alpen.

    Für jeden dieser Hauptlebensraumtypen wird ein Teilindikator gebildet (arithmetisches Mittel der Indizes der einbezogenen Arten).

    Der Gesamtindikator setzt sich aus den Teilindikatoren, gewichtet nach ihrem Flächenanteil, zusammen.

    Es werden Arten ausgewählt, die auf Veränderungen der Flächennutzungen sensibel reagieren und deshalb Aussagen zur Nachhaltigkeit der Nutzung zulassen. Die meisten Arten sind weit verbreitet. Für jeden Hauptlebensraumtyp werden sowohl für das ökologische Spektrum als auch hinsichtlich der Raumstruktur Arten ausgewählt, die für verschiedene Untertypen charakteristisch sind. Es werden nur Arten einbezogen, für die verlässliche geschätzte oder hochgerechnete Daten vorliegen. Folgende Kernarten sind in allen Ländern verbreitet und können landesspezifisch durch weitere Arten ergänzt werden:

    • Agrarland: Feldlerche, Goldammer, Braunkehlchen, Kiebitz, Neuntöter.
    • Wälder: Waldlaubsänger, Mittelspecht, Sumpfmeise, Weidenmeise, Kleiber.
    • Siedlungen: Haussperling, Mehlschwalbe, Hausrotschwanz, Mauersegler, Gartenrotschwanz.
    • Binnengewässer: Haubentaucher, Wasserralle, Teichrohrsänge, Rohrweihe, Eisvogel.
    • Küsten/Meere: Austernfischer, Zwergseeschwalbe, Rotschenkel, Flussseeschwalbe, Trottellumme.

    Als Bezugsgröße für eine Normierung der Bestandsverläufe der Indikatorarten diente ursprünglich die artspezifische Bestandsgröße, die bei Umsetzung der Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aus populationsbiologischer Sicht bis 2015 erreichbar wäre. Dieser Zielwert von 100% ist der artspezifische Wert, den Experten aus populationsbiologischer Sicht für erreichbar halten unter der Voraussetzung, dass ab sofort

    • alle verbindlichen Naturschutzbestimmungen eingehalten werden,.
    • Land- und Forstwirtschaft sowie Siedlung, Industrie und Verkehr sich zügig in Richtung auf eine nachhaltige Nutzung entwickeln..

    Der Zielwert von 100 % wurde zunächst unverändert auf das Jahr 2030 verschoben. Es ist vorgesehen, die Höhe der Zielwerte bis zum Jahr 2020 zu überprüfen.

    Datenquelle: LiKi

  • Länderspezifika und Ziele

    Länderspezifika und Ziele - b2

     

    Datenlage

    Zielstellungen

    Baden-Württemberg

    Durch den Ausbau des Monitorings häufiger Brutvögel (MhB) Baden-Württemberg seit 2017 hat sich der Datenstand verbessert. Nunmehr können für 36 Vogelarten statistisch belastbare Trends berechnet werden (Poweranalyse BW des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V. 2005-2020). Von diesen sind allerdings lediglich 12 - von insgesamt 46 Arten - Teil des bisherigen landesspezifischen Vorschlagssets für potentielle LIKI-Arten. Die Berechnung des Indikators nach den LIKI-Vorgaben für Baden-Württemberg ist daher nach dem aktuellen Stand noch nicht möglich. Der kurzfristige Umsetzungsschwerpunkt des Indikators B2 liegt auf dem Teilindikator "Agrarland", um die Berichtspflichten des Landes nach der ELER-VO in Hinblick auf den Gemeinsamen Kontextindikator (vorher Basisindikator) "Bestand der Feldvögel" (Feldvogelindikator) zu bedienen.

    Aufgrund der Herausforderung, eine ausreichende Datengrundlage für einen erheblichen Teil der Arten bereitzustellen, erfolgte bislang keine definitive Festlegung der Indikatorarten. Die Liste potentieller Indikatorarten umfasst folgende Arten, wobei in Klammern angegeben ist, ob aus dem MhB aktuell belastbare Daten vorliegen (Poweranalyse DDA, Potentialanalyse Baden-Württemberg bis 2020):

    • Agrarland: Feldlerche (ja), Goldammer (ja), Neuntöter (nein), Kiebitz (nein), Gartenrotschwanz (ja), Dorngrasmücke (ja), Feldsperling(ja), Rotmilan (nein), Halsbandschnäpper (nein), Wiesenschafstelze (nein), Bluthänfling (nein), Rebhuhn (nein), Wendehals (nein), Sumpfrohrsänger (nein).
      Das Braunkehlchen kommt in Baden-Württemberg überwiegend außerhalb der Normallandschaft in geschützten Landschaftsteilen vor und ist daher als Indikatorart ungeeignet.
    • Wälder: Waldlaubsänger (nein), Sumpfmeise (ja), Kleiber (ja), Mittelspecht (nein), Weidenmeise (nein), Kleinspecht (nein), Grauspecht (nein), Schwarzspecht (nein), Hohltaube (nein), Kernbeißer (nein), Gartenbaumläufer (ja)
    • Siedlungen: Haussperling (ja), Mehlschwalbe (nein), Hausrotschwanz (ja), Mauersegler (nein), Girlitz (ja), Rauschwalbe (nein), Dohle (nein), Türkentaube (nein), Stieglitz (ja), Bachstelze (ja)
    • Binnengewässer: Haubentaucher, Wasserralle, Rohrweihe, Eisvogel, Teichrohrsänger, Kolbenente, Zwergtaucher, Wasseramsel, Rohrammer, Teichhuhn, Gebirgsstelze (alle nein).
    Es wird übergangsweise angestrebt, zusammen mit dem DDA unter Einbeziehung von MsB-Arten Pilotindikatoren für ausgewählte Teillebensräume zu berechnen.

    Die bislang noch nicht ausreichende Datenlage potentieller Indikatorarten wird seit 2020 über den Auf- und Ausbau des landesweiten Monitorings mittelhäufiger und seltener Brutvögel (MsB) sukzessive ergänzt. Die Fortführung des Artenmonitorings ist Bestandteil des erneuerten Koalitionsvertrags vom 8. Mai 2021.

    Naturschutzstrategie Baden-Württemberg 2013:
    Im Bereich Landwirtschaft und Naturschutz ist es das Ziel, für die typischen Arten der Agrarlandschaft einen Aufwärtstrend zu erreichen.

    Die Angabe eines konkreten Jahres mit dem angestrebten Zielwert von 100 % ist noch nicht möglich.

    Bayern

    In Bayern werden auf Landesebene aktuell die Bestandsverläufe der Brutvogelarten für die vier Teilindikatoren Farmland-Bird-Index, Woodland-Bird-Index, Siedlungsvogel-Index sowie Wasservogel-Index (vorläufig) bilanziert. Hierzu liegen vollständige Zeitreihen von 1973 bis derzeit 2019 vor. Die Bestandsverläufe werden dabei auf das Jahr 2000 indiziert (Bestand im Jahr 2000 = 100%).

    Die in der beschriebenen LiKi-Methodik festgelegten Arten werden mit diesen Teilindikatoren für Bayern vollständig erfasst und landesspezifisch noch um folgende Arten ergänzt:

    • Agrarland: Bluthänfling, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Wiesenpieper, Schafstelze
    • Wälder: Baumpieper, Buntspecht, Kernbeißer, Schwarzspecht, Singdrossel, Waldbaumläufer
    • Siedlungen: Gartenbaumläufer, Girlitz, Grünfink, Klappergrasmücke, Türkentaube
    • Binnengewässer: Bläßhuhn, Rohrammer, Teichhuhn, Zwergtaucher

    Die gemäß der LiKi-Methodik erforderlichen Zielwerte für das (neu festgelegte) Referenzjahr 2030 (Zielbestand im Jahr 2030 = 100%) liegen aktuell nicht für alle Teilindikatoren vor. Daher können derzeit auch keine Indikatorwerte berechnet werden. Eine Fortschreibung der Zielwerte im Einklang mit dem BfN ist vorgesehen.

    Ein für Bayern spezifischer Teilindikator für den Alpenraum kann derzeit nicht berechnet werden, da die Datengrundlage aufgrund zu weniger alpiner Probeflächen nicht belastbar ist. Sie soll jedoch bis 2025 soweit verbessert werden, dass der Teilindikator wieder ermittelt werden kann.

    Bayerisches Naturschutzgesetz (2021):
    Der Freistaat Bayern schafft ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund), das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst. Ziel ist, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.

    Berlin

    Im Land Berlin werden die ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierer des Monitorings häufiger Brutvogelarten seit 2011 mit einer Aufwandsentschädigung von 200 € pro Probefläche unterstützt. Daraufhin werden seit 2012 alle 30 Probeflächen bearbeitet. Allerdings reicht diese Stichprobengröße bisher nicht aus, um insbesondere für Arten der Agrarlandschaft und der Binnengewässer statistisch belastbare Indizes zu berechnen. Die Ergebnisse des Monitorings fließen in die Index- bzw. Indikator-Berechnungen auf Bundesebene ein. Eine Bestimmung von Zielwerten und die Indikatorberechnung für das Land Berlin ist momentan nicht geplant. Alle 6 Jahre wird der Bestand wertgebender Vogelarten in den Berliner EU-Vogelschutzgebieten flächendeckend kartiert (bisher zwei Durchgänge).

     

    Brandenburg

    Für Brandenburg wurde der Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" neu mit den 20 LiKi-Arten bis zum Jahr 2020 berechnet (sowie rückwirkend bis 1996). Vorher war der Indikator mit einer Brandenburger Artenliste, die gegenüber der LiKi-Artenliste erweitert und etwas abgeändert war, berechnet worden.

    Der Gesamtindikator wird aus den vier Teilindikatoren ermittelt, die nach ihren Flächenanteilen an der Brandenburger Landesfläche folgendermaßen gewichtet werden: Agrarland 48 %, Wälder 39 %, Siedlungen 9 %, Gewässer 4 %. Für Brandenburg wurden die Veränderungen über den Zeitraum von 1995 bis 2020 berechnet, wobei der Wert für das Jahr 1995 mit 100 % gleichgesetzt wurde (Index 1,0).

    Der Brandenburger Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ wird zur Berichterstattung für die Landes-Nachhaltigkeitsstrategie genutzt und soll in voraussichtlich zweijährigen Abständen fortgeschrieben werden.

    Nachhaltigkeitsstrategie 2019:
    Anstieg auf den Indexwert 100 bis zum Jahr 2030

    Bremen

    Im Land Bremen werden seit 2006 alle Probeflächen des Brutvogelmonitorings (3 Bundes- und 15 Landesflächen) jährlich erfasst. Die Ergebnisse fließen in die bundesweiten Bestandszahlen ein. Erfassungen im Grünlandgürtel und in den Großschutzgebieten finden alle 3 Jahre statt. Weiterhin werden Kartierungen der Wiesenvogelarten durchgeführt. Bisher wird der Indikator nicht bilanziert. Eine Ergänzung des Artensets und eine Bestimmung der Zielwerte sind derzeit nicht geplant.

     

    Hamburg

    Daten zur Berechnung des Indikators liegen vor. Das Artenset wurde ergänzt und an die in Hamburg vorherrschenden Strukturen angepasst. Mit Hilfe der Delphi-Methode wurden Zielwerte für das Jahr 2025 bestimmt. Die Kurvenverläufe des Gesamtindikators und der Teilindikatoren sind auf Basis der normierten Zielwerte für das Jahr 2025 (= 100%) für Hamburg berechnet worden. Als Grundlage diente folgendes Artenset für die Lebensraumtypen Hamburgs:

    • Agrarland: Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Bekassine, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Wiesenpieper, Wiesenschafstelze
    • Wälder: Kleiber, Mittelspecht, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise, Kleinspecht, Schwarzspecht, Tannenmeise, Baumpieper, Hohltaube
    • Siedlungen: Gartenrotschwanz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe Dohle, Girlitz, Grünspecht, Rauchschwalbe, Felssperling, Singdrossel
    • Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Rohrweihe, Teichrohrsänger, Wasserralle, Zwergtaucher, Gebirgsstelze, Rohrammer, Schnatterente, Teichralle.

    Für den Gesamtindikator ergibt sich für das Jahr 2010 ein Wert von 87,0%. Die Teilindikatoren für Agrarland, Wälder, Siedlungen und Binnengewässer stehen im Jahr 2010 jeweils bei 82,2%, 82,7%, 92,1% und 71,8%. An einer Ergänzung weiterer Indikatorwerte vor dem Jahr 2010 wird derzeit gearbeitet.

    Der Indikator soll im Jahr 2025 einen Indexwert von 100% erreichen.

    Hessen

    Für Hessen wurden in einem vereinfachten Delphi-Verfahren unter Federführung der ehemaligen Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (seit 1.1.2022 ist die Staatliche Vogelschutzwarte ein Dezernat des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie) gemeinsam mit Fachornithologen die Grundlagen für die Berechnung des Indikators für Hessen erarbeitet. Zu den im Indikator vorgeschlagenen Kernarten (s.o.) wurden für Hessen weitere Vogelarten ergänzt und die in Hessen nicht vorkommenden Kernarten weggelassen. Zielwerte wurden für alle Arten für das Jahr 2020 festgelegt. Folgende Vogelarten wurden für Hessen ausgewählt:

    • Agrarland: Braunkehlchen, Bekassine, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Rebhuhn, Rotmilan, Steinkauz
    • Wälder: Grauspecht, Hohltaube, Kleiber, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise
    • Siedlungen: Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Türkentaube
    • Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Knäkente, Rohrammer, Rohrweihe, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Wasserralle, Zwergtaucher

    Daten liegen für die Jahre 1994 bis 2020 vor (Datenquelle: diverse laufende Monitoringprogramme laut Monitoringkonzept der Staatlichen Vogelschutzwarte; Berechnung: DDA).

    Nachhaltigkeitsstrategie Hessen - Ziele und Indikatoren. Fortschrittsbericht (2016):
    Anstieg des Indexes der Vogelartenbestände auf 100 im Jahr 2020

    Hessische Biodiversitätsstrategie (2016):
    Hessen erhält den Anteil artenreichen Grünlandes

     

    Mecklenburg-Vorpommern

    Indikator wird derzeit nicht mehr mit Daten hinterlegt.

     

    Niedersachsen

    Der Indikator ist im Jahr 2011 an das LIKI-Artenset und den bundesweiten Indikator für Artenvielfalt und Landschaftsqualität angepasst worden.

    Das Artenset umfasst folgende 47 Arten:

    • Agrarland: Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Heidelerche, Kiebitz, Neuntöter, Ortolan, Rotmilan, Wiesenpieper, Uferschnepfe
    • Wälder: Grauspecht, Kleiber, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Tannenmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise
    • Siedlungen: Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Grünspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe
    • Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Rohrdommel, Rohrweihe, Seeadler, Teichrohrsänger, Trauerseeschwalbe, Wasserralle, Zwergtaucher
    • Küsten/Meere: Austernfischer, Eiderente, Flussseeschwalbe, Kornweihe, Küstenseeschwalbe, Rotschenkel, Sandregenpfeifer, Säbelschnäbler, Sturmmöwe, Zwergseeschwalbe

    Im Rahmen eines Delphi-Verfahrens wurden die Zielwerte für das Jahr 2025 bestimmt.

    Der Gesamtindikator hat einen Zielwert von 100% im Jahr 2025.

    Nordrhein-Westfalen

     

    Nachhaltigkeitsstrategie NRW (2020):
    Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Erreichung des besten Zustands seit 1997).

    Rheinland-Pfalz

    Die Erhebungen der Brutvogelbestände finden überwiegend ehrenamtlich statt. Im Rahmen der Aktion Grün fördert das MKUEM seit 2018 das ehrenamtliche Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz, einschließlich der Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten, des Monitorings seltener Brutvogelarten, des Monitorings rastender Wasservögel und der zentralen Sammlung der Ergebnisse regionaler Erfassungsprogramme (https://vogelmonitoring-rlp.de/). Verantwortliche Stelle ist die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. (GNOR). Die Koordination erfolgt in enger fachlicher Abstimmung mit der im Jahr 2022 am Landesamt für Umwelt (LfU) neu etablierten Staatlichen Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz. In der aktuellen Projektphase soll eine dauerhafte Koordinationsstelle ‚Vogelmonitoring‘ vorbereitet werden. Seit Beginn des Projektes ist die Anzahl der Probeflächen deutlich gewachsen, so dass das Land räumlich bereits repräsentativ abgedeckt werde kann. Der Indikator wird bisher nicht bilanziert. Mit Auswertungsschritten wurde begonnen.

    Der weitere Auf- und Ausbau sowie die Verstetigung der Monitoring-Programme, einschließlich des Monitorings in den Vogelschutzgebieten, sind Bestandteile der jüngst verstärkten Aktivitäten zur Etablierung eines umfassendes Vogelmonitorings in Rheinland-Pfalz und zur Erfüllung der Berichtspflichten gem. Art 9 und 12 Vogelschutz-Richtlinie sowie zur Erfüllung der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring gegenüber Bund und Ländern. Mittelfristig sollen für relevante Brut- und Gastvogelarten dauerhaft zuverlässige Bestands- und Trendinformationen verfügbar sein, um u. a. die Berichtspflichten zur Vogelschutzrichtlinie und den Indikator B2 Artenvielfalt und Landschaftsqualität zu bedienen sowie Artenschutzmaßnahmen zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

    Saarland

    Für die folgenden saarländischen LiKi-Arten wurden Trendberechnungen auf Basis von Daten des Monitorings häufiger Brutvögel für 2011-2020 durchgeführt.

    • 6 Arten des Agrarlandes: Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Goldammer, Neuntöter, Rotmilan
    • 6 Arten der Wälder: Grauspecht, Kleiber, Mittelspecht, Schwarzspecht, Sumpfmeise, Waldlaubsänger
    • 7 Arten der Siedlungen: Gartenrotschwanz, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe
    • 5 Arten der Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Teichrohrsänger, Wasserralle, Zwergtaucher

    Noch sind für keine Art statistisch belastbare Trendaussagen möglich. Ein aussagekräftiger saarländischer Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ bedarf daher zunächst weiterer Anstrengungen bei der Ausgestaltung von Monitoringprojekten. Sobald diese konkret angelaufen sind, könnte ein Delphi-Verfahren zur Zielwertbestimmung für den Indikator eingeleitet werden. Zudem wird noch eine Bereinigung und Überarbeitung des LiKi-Artensets empfohlen. Perspektivisch ist eine Installation des Indikators in wenigen Jahren möglich.

     

    Sachsen

    Die Zusammenarbeit zwischen den ehrenamtlichen Kartierern und der Sächsischen Vogelschutzwarte Neschwitz (BfUL) als verantwortliche Stelle für die Durchführung des Monitorings häufiger Brutvogelarten besteht weiter und wird kontinuierlich verbessert. Die Kartierer werden finanziell mit 270 € pro Probefläche und Jahr unterstützt. Der Anteil an bearbeiteten Probeflächen konnte dadurch und durch ein gemeinsames Werbeschreiben des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, der Vogelschutzwarte Neschwitz und der ornithologischen Verbände in Sachsen von ehemals ca. 30 % auf gegenwärtig ca. 78 % gesteigert werden. Der Indikator wird bisher nicht bilanziert. Mit Auswertungsschritten wurde begonnen.

     

    Sachsen-Anhalt

    Im Jahr 2015 wurde durch die Staatliche Vogelschutzwarte des LAU in Steckby mit Unterstützung des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten im Rahmen eines Delphi-Verfahrens unter Beteiligung ornithologischer Experten eine Neuberechnung des Indikators mit Zielwerten für 2030 durchgeführt.

    Folgende Arten gehen in die Bilanzierung des Indikators ein und stellen eine Modifikation des Artenspektrums (abweichend von den von der LiKi empfohlenen Indikatorarten) dar. Diese Abweichung sind notwendig, da für mehrere Arten des LiKi-Sets keine statistisch absicherbaren Daten verfügbar sind und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein werden:

    • 7 Arten des Agrarlandes: Dorngrasmücke, Rotmilan, Neuntöter, Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Grauammer
    • 11 Arten der Wälder und Forsten: Baumpieper, Buntspecht, Fitis, Kernbeißer, Schwarzspecht, Schwarzstorch, , Kleiber, Sumpfmeise, Tannenmeise, Weidenmeise, Waldlaubsänger
    • 8 Arten der Siedlungen: Feldsperling, Girlitz, Grünfink, Hausrotschwanz, Gartenrotschwanz, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Haussperling
    • 4 Arten der Binnengewässer: Blaukehlchen, Rohrdommel, Rothalstaucher, Teichrohrsänger

    Als Gewichtungsfaktoren für die Hauptlebensräume wurden die von Achtziger et al. (2004) auf S. 35 für Sachsen-Anhalt genannten Werte verwendet (Agrarland 63 %, Wälder 21 %, Siedlungen 9 %, Binnengewässer 6 %).

    Die Indikatorarten sollen bis zum Jahr 2030 einen Indexwert von 100 % erreichen.

    Schleswig-Holstein

    Das Monitoring häufiger Brutvogelarten wird seitens des Landes Schleswig-Holstein finanziell gefördert. Die bestehende Artenauswahl der LiKi wird als ausreichend angesehen, eine Auswahl weiterer Arten wird nicht angestrebt. Der Indikator kann derzeit für den Zeitraum 2004 bis 2021 bilanziert werden. Da keine Zielwerte für die Arten festgelegt wurden, wird eine Normierung auf 100 % für das Startjahr 2004 vorgenommen.

     

    Thüringen

    2016 konnte der Indikator für Thüringen erstmalig entsprechend der LiKi-Vorgaben berechnet werden. Die Berechnung umfasst einen Zeitraum von zehn Jahren (2005-2014) und basiert auf den Bestandsentwicklungen von 34 ausgewählten Zielarten. Zwei (ursprünglich ausgewählte) Zielarten konnten aufgrund unzureichender Daten nicht in die Berechnungen einbezogen werden (Eisvogel, Weidenmeise).

    • Agrarland: Braunkehlchen, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Feldlerche, Goldammer, Grauammer, Kiebitz, Neuntöter, Wachtel
    • Wälder: Baumpieper, Kleiber, Grauspecht, Mittelspecht, Hohltaube, Sumpfmeise, Tannenmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise
    • Siedlungen: Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Singdrossel
    • Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Rohrammer, Rohrweihe, Teichralle, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Wasserralle, Zwergtaucher

    Die Datengrundlage beruht bei 24 Vogelarten auf dem Monitoring häufiger Brutvogelarten (MhB). Bei zehn Arten wurden weitere Datenquellen in Zusammenarbeit mit dem Verein Thüringer Ornithologen ausgewertet. Für sechs dieser zehn Vogelarten liegt eine statistisch gesicherte Datengrundlage vor.

    Der Zielwert wurde 2011 LiKi-konform (Delphi-Verfahren) für das Jahr 2030 ermittelt. Er basiert im Wesentlichen auf der Operationalisierung von naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Thüringer-Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie. 2014 wurden rund 54 % des Zielwertes erreicht. Die Gesamtentwicklung von 2005 bis 2014 zeigt keinen statistisch nachweisbaren Trend und ist somit stabil. 2021 wurden rund 59 % des Zielwertes erreicht.

    Der Indikator soll bis zum Jahr 2030 einen Indexwert von 100 % erreichen.

    Bund

    Regelmäßige Berichterstattung des Indikators seit dem Jahr 2004. Berechnung folgt den methodischen LiKi-Vorgaben. Datenreihe: 1970, 1975, 1990-2019. Die historischen Werte für 1970 und 1975 sind auf Grundlage von Angaben in Roten Listen rekonstruiert. In den Jahren 2019 - 2022 wurde der bundesweite Indikator in einem Forschungsvorhaben überprüft und angepasst (überarbeitete Artenliste, neue Zielwertbestimmung, Berechnung des Gesamtindikators). Der Gesamtindikator wird jetzt aus den vier Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlungen und Binnengewässer berechnet. Einbezogen sind folgende Arten:

    • Agrarland: Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard, Neuntöter, Rebhuhn, Star, Uferschnepfe, Wiesenpieper
    • Wälder: Baumpieper, Grauspecht, Kleiber, Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise
    • Siedlungen: Dohle, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Grünspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe
    • Binnengewässer: Drosselrohrsänger, Fischadler, Gebirgsstelze, Haubentaucher, Rohrammer, Rohrdommel, Teichhuhn, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Zwergtaucher

    Die Berechnung des Indikators erfolgt auf der Basis von Daten aus den Programmen des bundesweiten Vogelmonitorings, das räumlich repräsentativ und statistisch belastbar ist. Die Datenreihe wurde nach der Überarbeitung des Indikators rückwirkend neu berechnet.

    Die Indikatorarten sollen bis zum Jahr 2030 einen Indexwert von 100 % erreichen.

  • Weiterentwicklung

    Weiterentwicklung - b2

    Im November 2015 fand am Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn ein Fachgespräch statt, das dem Austausch zum aktuellen Umsetzungsstand des Indikators "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" in den Ländern diente und Möglichkeiten einer weiteren Harmonisierung thematisierte. Wichtigstes Ergebnis war, dass die bestehende LIKI-Methode beibehalten und der Zielwert einheitlich künftig auf 2030 ausgerichtet werden soll. Da nach wie vor in einigen Ländern methodische Abweichungen vorliegen, wird angestrebt, eine länderübergreifende Harmonisierung mit Unterstützung des BfN schrittweise voran zu bringen.

  • Literatur

    Literatur - b2

    Achtziger, R., H. Stickroth & R. Zieschank (2004): Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt - ein Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland. - Angewandte Landschaftsökologie 63: 137 S.

    Stickroth, H., H. Schlumprecht & R. Achtziger (2005): Zielwerte für den "Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt" - Messlatte für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland aus Sicht des Natur- und Vogelschutzes. - Berichte zum Vogelschutz 41: 78-98.

    Wahl, J., R. Dröschmeister, B. Gerlach, C. Grüneberg, T. Langgemach, S. Trautmann, C. Sudfeldt (2015): Vögel in Deutschland- 2014. - DDA, BfN, LAG VSW. Münster: 72 S.

    Wahl, J., R. Dröschmeister, C. König, T. Langgemach, C. Sudfeldt (2017): Vögel in Deutschland- Erfassung rastender Wasservögel. - DDA, BfN, LAG VSW. Münster: 72 S.

    Sukopp, U. (2007): Der Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt. Ein Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft. - In: Gedeon, K., A. Mitschke & C. Sudfeldt (Hrsg.): Brutvögel in Deutschland. Zweiter Bericht. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland. Hohenstein-Ernstthal: 34-35.

    Zieschank, R., H. Stickroth & R. Achtziger (2004): Seismograph für den Zustand von Natur und Landschaft. Der Indikator für die Artenvielfalt. - politische ökologie 91-92: 58-59.

    Weitere Literaturangaben finden sich auf der Internetseite des BfN.

  • Ansprechpartner

    Bundesamt für Naturschutz

    Mewes, Melanie

    LiKi-Vertreterin
    Dr. Melanie Mewes
    Bundesamt für Naturschutz
    BfN
    Fachgebiet II 1.3 Terrestrisches Monitoring
    Alte Messe 6
    04103 Leipzig
    Tel.:0341-30977-254   
    melanie.mewes[at]bfn.de
    Internet:https://www.bfn.de

Weitere Informationen und verwandte Indikatoren

  • Daten B2 (Zeitreihe: Index)

    Bestandsentwicklung repräsentativer Arten, Ziel: Index von 100% im angegebenen Zieljahr (weitere Erläuterungen unter "Länderspezifika")

      1970 1975 1980 1985 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021   Zieljahr (100)
    BW                                                                            
    BY 152,0 152,0 152,0 143,5 143,5         75,7       75,7                 75,0                             2015
    BE                                                                            
    BB                   100,0 98,0 97,0 94,8 100,4 94,8 96,9 88,7 87,8 92,7 91,7 87,8 85,9 91,5 87,0 89,5 84,2 89,7 88,2 91,1 96,9 93,3 96,2 84,7 90,1 93,3     1995/ 2030
    HB                                                                            
    HH             82,8 75,5 85,8 81,8 84,7 77,0 83,0 85,7 79,9 78,7 75,8 82,2 82,6 81,6 83,9 85,7 78,6 81,9 87,8 86,2 85,1 81,0 84,6 94,4 90,5 82,9 82,7 78,7 93,2 87,2   2025
    HE                 82,8 92,4 99,4 78,0 86,7 77,4 77,6 73,9 85,4 80,4 78,0 75,4 71,9 72,9 75,6 68,3 71,8 68,5 76,9 71,0 64,3 72,5 70,0 78,1 71,4 81,4 98,2     2020
    MV                                                                            
    NI         100,0         95,4         87,3         74,6         72,4       74,1 78,1 77,8 71,9           2025
    NW                                                                            
    RP                                                                            
    SL                                                                            
    SN                                                                            
    ST                                   69,6 77,2 78,8 74,3 76,2 78,6 73,6 73,4 64,7 66,6 64,0 66,9 66,4 65,8 62,8 61,8 65,8 64,1     2030
    SH                                     100,0 82,6 82,5 86,4 84,7 84,4 84,9 88,3 91,6 88,2 75,0 86,9 87,1 73,0 76,9 72,2 76,5 69,4   2004
    TH                                       66,7 59,5 61,9 55,1 51,6 54,3 51,9 54,6 50,9 51,9 53,1 50,5 50,1 51,3 54,9 61,3 58,5   2030
    DE 213,6 187,7     136,3 127,8 119,9 126,2 126,8 113,5 119,5 108,5 102,2 109,0 101,8 99,8 93,2 89,0 92,8 91,0 86,5 87,3 88,4 82,5 79,5 77,3 80,3 76,9 75,9 80,0 80,0 75,6 73,7 75,3       2030
Indikatoren zu Natur und Landschaft