Gewässerstruktur
1) Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Erheblich veränderte Fließgewässer
2) Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Nicht erheblich veränderte Fließgewässer
3) Anteil der Querbauwerke mit einer guten fischökologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern
Stand: 12.12.2025
Bedeutung
Bedeutung - b9
zu 1) und 2)
Fließgewässer erzeugen durch ihre hydrodynamischen Prozesse eine besondere Vielfalt an Lebensräumen und Arten. Der Zustand der Gewässerstruktur steht damit für die hydromorphologische und ökologische Integrität dieser Landschafts- und Lebensräume und sichert ihren Arten - bei guter Wasserqualität- einen nachhaltigen Bestand.Der Indikator „Struktur der Fließgewässer“ trägt sowohl der Entwicklung der Gewässerstruktur unter restriktiven Bedingungen als auch der Strukturentwicklung von Fließgewässern ohne erhebliche Restriktionen Rechnung. Der Indikator dokumentiert umfassend und integrierend alle Veränderungen wie z.B. durch Renaturierungsmaßnahmen.
zu 3)
Die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer ist für viele wandernde aquatische Organismen aber auch für den Feststoffhaushalt von besonderer Bedeutung. Für viele Fischarten ist eine ungestörte Wanderung notwendig, um die für den Lebenszyklus und den Fortbestand wesentlichen Lebensräume innerhalb der Gewässer, der Auen und der marinen Lebensräume zu erreichen.Die Herstellung der Durchgängigkeit für den Fischaufstieg an den als signifikant eingestuften Querbauwerken in Gewässern >100 km2 Einzugsgebiet begründet für viele Fischarten die Entwicklung nachhaltig lebensfähiger Bestände. Dies gilt insbesondere für die Wiederansiedlung von Wanderfischen, die Abschnitte ihres Lebens im Meer verbringen (diadrome Arten wie z.B. Lachs und Aal). Ebenso gilt dies für Arten, die größere Wanderungen innerhalb eines Flussgebietes unternehmen (potamodrome Arten wie z.B. Barbe, Nase, Rapfen). Die schrittweise Verbesserung der Durchgängigkeit unterliegt einer hohen öffentlichen Aufmerksamkeit.
Methodik
Methodik - b9
zu 1) und 2)
Der Indikator „Struktur der Fließgewässer“ dokumentiert aufgrund seiner regelmäßigen Fortschreibung die sukzessive Verbesserung der Gewässerstruktur unter Anwendung der LAWA Gewässerstrukturklassifizierung. Vor dem Hintergrund der in weiten Teilen stark veränderten Gewässerstruktur auf der einen Seite und streckenweise begründeten Restriktionen bei der Gewässerentwicklung auf der anderen, ist die erreichbare Natürlichkeit der Gewässerstruktur in zwei Kategorien zu differenzieren. Dies sind einmal „erheblich veränderte“ Fließgewässer (= heavily modified water bodies = HMWB), für die aufgrund spezifischer Nutzungen nur eine eingeschränkte Entwicklung der Gewässerstruktur möglich ist und zum zweiten "nicht erheblich veränderte", natürliche Fließgewässer (= natural water bodies = NWB), für die eine Entwicklung nur mit geringen oder ohne Restriktionen ermöglicht werden kann.
In die Berechnung des Indikators gehen alle Fließgewässer ab einem Einzugsgebiet von 10 km2 (WRRL-Berichtsnetz) ein, für die durch das Übersichts- oder das Vor-Ort-Verfahren der LAWA die Gewässerstrukturklasse ermittelt worden ist. Aufgrund methodischer Unterschiede in den Kartierverfahren werden die Bundeswasserstraßen ausgenommen. Auch die künstlichen Gewässer (= artificial water bodies = AWB) werden nicht bewertet und werden dementsprechend weder den NWBs noch den HMWBs zugeordnet. Die Bezugsnetze der beiden Gewässerkategorien werden von den Bundesländern definiert. Für alle berücksichtigten Fließgewässerstrecken erfolgt zunächst die Zuordnung der Strukturklasse gemäß der 7-stufigen LAWA- Klassifizierung zur Ermittlung der Gewässerstruktur. In einem zweiten Schritt werden die Fließgewässer entsprechend ihrer Kategorie (NWB oder HMWB) eingestuft. Die Zuordnung obliegt den Fachbehörden der Länder. In einem dritten Schritt wird die mittlere Strukturklasse für jede Kategorie getrennt ermittelt. Durch die Verwendung des Mittelwertes wirken sich Verbesserungen auch in den schlechteren Strukturklassen (z.B. Verbesserung von Strukturklasse 7 nach 6) auf die Bilanzierung aus. Die Darstellung erfolgt auf einer siebenstufigen Skala als Grad der Abweichung vom natürlichen Zustand (1 = unverändert, 2 = gering verändert, 3 = mäßig verändert, 4 = deutlich verändert, 5 = stark verändert, 6 = sehr stark verändert, 7 = vollständig verändert).
zu 3)
Der Indikator „Durchgängigkeit Fischaufstieg“ dokumentiert die Verbesserungen der Durchgängigkeit von signifikanten Querbauwerksstandorten in Gewässern mit einem Einzugsgebiet >100 km2. Gewässer dieser Größenklasse sind die wesentlichen Verbindungsgewässer für die diadromen (Wanderfische, die Abschnitte ihres Lebens im Meer verbringen) und die potamodromen (Wanderfische innerhalb eines Flussgebietes) Fischarten. Bei diesen besonders bedeutsamen Gewässern sollte die Durchgängigkeit möglichst aller Querbauwerksstandorte für den Fischaufstieg angestrebt werden (Ausnahme: Talsperren).
Berechnet wird hierfür der prozentuale Anteil der für den Fischaufstieg als durchgängig eingestuften Querbauwerksstandorte an der Gesamtzahl der signifikanten Querbauwerksstandorte an Gewässern mit einem Einzugsgebiet >100 km2 einschließlich der Bundeswasserstraßen, künstliche Gewässer (=AWB) werden ausgenommen. Die Einstufung der Durchgängigkeit obliegt den Fachbehörden der Länder. Berechnet wird der Wert für jedes einzelne Bundesland oder auch bundeseinheitlich. Datengrundlage sind die Querbauwerkskataster der Bundesländer, die im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurden. Es werden nur die als signifikant eingestuften Querbauwerksstandorte in Fließgewässern >100 km2 berücksichtigt.
Die Daten stammen, je nach Bundesland, aus unterschiedlichen Erhebungsjahren, wie unter Datenlage angegeben. Der Einfachheit halber wird in den Grafiken und Tabellen das Jahr 2021 angegeben.
Länderspezifika und Ziele
Länderspezifika und Ziele - b9
Zu 1), 2) und 3)
Die Historie der Datenlage und Spezifika der Länder kann der zur Verfügung gestellten PDF entnommen werden und sollte bei der Interpretation der Daten beachtet werden.
Datenlage
Zielstellungen
Baden-Württemberg
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021, 2024
Einzugsgebiet >10km2
Aufgrund von Abweichungen in der Vorgehensweise zur Ausweisung der erheblich ver-änderten Wasserkörper nach WRRL ergeben sich Abwei-chungen zu den Angaben in den Bewirtschaftungsplänen nach WRRL.
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024>100 km2
Aufgrund von Abweichungen in der Vorgehensweise zur Ausweisung der erheblich veränderten Wasserkörper nach WRRL ergeben sich Ab-weichungen zu den Angaben in den Bewirtschaftungsplänen nach WRRL.Fließgewässerstrecken mit eigendynamischen, gewässertypischen und naturnahen Gewässerstrukturen schaffen, die durch ihre morphologischen Eigenschaften und Lebensraumfunktionen einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potential ermöglichen. Herstellung der Durchgängigkeit für die Tiere in und an den Gewässern.
Bayern
1) und 2) Daten 2021, 2024
Fließgewässerstrecken des WRRL-Netzes (entspr. > 10 km2), die als „erheblich verändert“ (HMWB) oder als "natürlich" (NWB) eingestuft sind (entspr. Stand BWP 2022-2027)
LAWA-konformes Vor-Ort-Verfahren „Gewässerstrukturkartierung von Fließgewässern in Bayern“ (LfU 2018, aktualisiert 2019)
Datenstand: Juli 2025, entspr. Verwendung für den Bewirtschaftungsplan 2028-2033
3) Daten 2021, 2024
Gewässernetz mit > 100 km2
Excl. BWS.
„Fluss“-Fließgewässertypen (LAWA), plus große Gewässer der Typen 19, 21
Kartierverfahren für die Durchgängigkeit (Fischaufstieg) der Fließgewässer Bayerns (2018);
Datenstand: Juli 2025
Umstellung von EZG > 10 km2 (Meldung 2021) auf EZG > 100 km21) und 2) Fließgewässer mit eigendynamischen naturnahen Gewässerstrukturen, die typspezifisch durch ihre morphologischen Eigenschaften und Lebensraumfunktionen einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potential ermöglichen.
3) Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den für das Erreichen des guten ökologischen Zustandes bzw. Potentials maßgebenden Querbauwerken.
Berlin
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
HMWB: Keine neue Kartierung außer Flussseen
NWB:
2023: Flussseen (Übersichtsverfahren für Seen LAWA)
2020: 99,3 km nach dem LAWA-Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer
2013: Spree und Schifffahrtskanäle in Berlin (insgesamt 110 km) nach der "Kartieranleitung für die kleinen und großen Fließgewässer" (LANUVNRW 2012)Inkl. BWS und AWB
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, zusätzlich Stadtspree, 48 Querbauwerke (Stand 2019)
Brandenburg
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
Zwischen Betrachtungsjahren 2009 und 2015, sowie 2021 und 2024 liegt keine Datengrundlage vor. Die Werte wurden daher übernommen.
2009 & 2015: Überblicksverfahren anhand von historischen Karten, geologischen Karten, Bodenkarten, Luftbilder, wasserwirtschaftlichen Karten und Biotopkataster
2021 & 2024: Im Rahmen der Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) seit ca. 2009 nach dem Brandenburger Vor-Ort-Verfahren. Fließgewässer-Wasserkörper außerhalb von abgeschlossenen GEK-Gebieten wurden bis zum Jahr 2019/2020 ergänzend kartiert.Aufgrund methodischer Unterschiede keine direkte Vergleichbarkeit der Jahre 2009 und 2015 mit 2021 und 2024.
3) Daten 2021 und 2024Im Rahmen der Erarbeitung des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit seit 2010 erhoben. In diesem Zusammenhang wurden Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit ausgewiesen. Angaben beziehen sich auf Vorranggewässer.
Gewässernetz > 100 km2
Für 2009 stehen keine Angaben zur ökologischen Durchgängigkeit zur Verfügung.
2025 wurde die Querbauwerksdatenbank mit dem Datenstand von 2021 überarbeitet bzw. teils korrigiert und aktualisiert sowie um zusätzliche Querbauwerke ergänzt. Diese aktuelle Version wird für das Jahr 2024 verwendet.
Weitere Informationen können der Historie entnommen werden.
1) und 2)
Aus hydromorphologischer Sicht besteht Handlungsbedarf insbesondere an solchen OWK, bei denen die OWK-bezogene Gewässerstrukturgüte bei natürlichen Gewässern schlechter als 3,5 („deutlich beeinträchtigt“) ist. Für Wasserkörper, für die ein Gewässerentwicklungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen vorliegt, wurden die dort aufgestellten hydromorphologischen Maßnahmen in das jeweilige Maßnahmenprogramm übernommen. Für Wasserkörper ohne Gewässerentwicklungskonzept wurden entsprechend dem Strahlursprungsprinzip Maßnahmen abgeleitet. Hierbei wird davon ausgegangen, dass revitalisierte Abschnitte eine Strahlwirkung in benachbarte defizitäre Abschnitte haben und der Zustand dadurch über den Bereich der Baumaßnahme hinaus verbessert wird. Insgesamt wurden etwa 11.500 Maßnahmen der Maßnahmentypen 70, 71, 72, 73, 74 und 75 gemeldet. Auch unter Berücksichtigung des Strahlursprungsprinzips müssen jedoch immer noch etwa 5.200 Kilometer Gewässer durch konkrete Maßnahmen umgestaltet, das heißt revitalisiert, werden.
3)
In Bezug auf die Umsetzung der WRRL ist es von vorrangiger Bedeutung, in den natürlich entstandenen Fließgewässersystemen die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. An allen als nicht durchgängig eingestuften Querbauwerken sind Maßnahmen erforderlich. Für diese ca. 850 Anlagen wurden daher Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Maßnahmentyp 69) in das Maßnahmenprogramm aufgenommen.Einhergehend mit den klimatischen Änderungen, die für den Nordosten Deutschlands prognostiziert werden, ist mit abnehmenden Niederschlägen und sinkenden Grundwasserständen zu rechnen, was auch zu verringerten Abflüssen führt. Vor diesem Hintergrund sollte in Abhängigkeit der jeweiligen Flussgebiete differenziert werden, für welche Fließgewässer neben dem primären Ziel der Durchgängigkeit zukünftig dem Wasserrückhalt eine höhere Bedeutung zukommt. Bei der Abwägung sollten sowohl ein naturnaher Wasserhaushalt als auch ursprüngliche Gewässerstrukturen und Einzugsgebiete in den Fokus genommen werden.
(Quelle: C-Bericht WRRL 2023)
Bremen
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021, 2024
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, AWB und BWS mit einbezogen
Detailkartierung Verfahren Niedersachsen, Übersichtskartierung LAWA-Verfahren
3) Daten 2021 und 2024Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet;
AWB einbezogen.
Teilindikator B9.3 hat sich aufgrund der geänderten Methodik stark verändert und wird für die Jahre 2009 und 2015 nicht mehr dargestellt
Hamburg
1) Daten 2009 und 2021
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet,
432 km, Startjahr 2005, an das LAWA-Vor-Ort-Verfahren angepasstes fünfstufiges Verfahren und LAWA-Übersichtsverfahren, Stand 2009; erheblich veränderte Gewässer zu 100%Inkl. BWS.
2) keine Daten
3) Daten 2021 und 2024Excl. BWS.
Hessen
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet. Gewässerstrukturen werden seit 2012 nach der Methode „Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen mit Anpassungen für Hessen – Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer“ (nach Grundlage LANUV-Arbeitsblatt 18, 2012) kartiert.
3) Daten 2015, 2021 und 2024EZG > 100 km² (Orientierung anhand der zugewiesenen LAWA-Typen)
Excl. BWS.
Querbauwerke in den hessischen wrrl-Gewässern wurden 2007 im Auftrag der Oberen Wasserbehörden durch Experten (i.d.R. Fischereibiologen) kartiert. Seit dem werden die Daten in der Wanderhindernisdatenbank „FIS-Wanda“ verwaltet und durch die Oberen- und Unteren Wasserbehörden gepflegt und aktualisiert
Anm.: Die Datenbasis wurde bei Hessen 2023 von Gewässern > 10 km² auf Gewässer > 100 km² Einzugsgebiet umgestellt, die Daten für 2009 konnten jedoch nachträglich nicht mehr ermittelt werden und wurden daher gelöscht.
Gewässerschutz in Hessen - aktualisierter Bewirtschaftsplan und Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 (Stand: 2022): Zur Entwicklung der gewässerökologisch notwendigen Strukturen in den Fließgewässern und zur Förderung ihrer Eigendynamik besteht ein Bedarf zur Bereitstellung von Flächen in einer Größenordnung von etwa 3.000 Hektar. Strukturverbessernde Maßnahmen im und am Gewässer sind auf ca. 1.400 km Fließgewässerlänge vorgesehen. Um Fließgewässer zu vernetzen, muss Hessen ca. 3.000 Hindernisse, die den Gewässerlauf stören, entfernen.
Mecklenburg-Vorpommern
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet.
nur HMWB: Meldungen 2021, 2015, 2009 inkl. AWB, verrohrte Abschnitte mit GK 7 gewertet,
Datenstand: Juli 2025BWS einbezogen.
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet.
2025: Auswahl ohne AWB und mit EZG ≥ 100 km², Auswertung Durchgängigkeit Fische.
Die Werte 2009-2021 wurden nachträglich mit EZG ≥100 km2 rückgerechnet.
Weitere Informationen können der Historie entnommen werden
Niedersachsen
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet
BWS einbezogen.
Übersichtsverfahren und Detailverfahren NLÖ 2001
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024Gemäß den Zielvorgaben der EG-WRRL sind für natürliche Wasserkörper (NWB) ein guter Ökologischer Zustand und für erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) sowie künstliche Wasserkörper (AWB) ein gutes ökologisches Potential bis 2027 mit geeigneten Maßnahmen zu erreichen. Diese Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele (WHG) sind zum einem mit der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an allen Fließgewässerwässern in Niedersachsen, insbesondere in der Wanderfischkulisse zu erreichen sowie die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerstrukturen und Gewässerlebensräumen an Fließgewässern.
Die Wanderfischkulisse setzt sich in Niedersachsen aus den überregionalen Wanderrouten und den Laich- und Aufwuchsgewässern zusammen.Die Handlungsschwerpunkte in Niedersachsen beziehen sich auch im dritten Bewirtschaftungszeitraum für die Ökologie auf die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus diffusen Quellen und aus Punktquellen, auf die Reduzierung der Salzeinträge sowie auf die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewässermorphologie.
Auch zukünftig wird ein Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung auf den Fließgewässern liegen, an denen das entsprechende Potenzial für die Entwicklung einer gewässertypischen Lebensgemeinschaft zu finden ist. Für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit wird der Fokus auf die Wanderfischkulisse und die Fließgewässer mit hoher Priorität gelegt.
(Quelle: 3. BWP)
Nordrhein-Westfalen
1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet
BWS (nur Rhein) einbezogen.
Kartierverfahren: LANUV-AB 18
3) Daten in der gewählten Form nicht vorliegendRheinland-Pfalz
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
Gewässernetz > 10 km2. Einzugsgebiet excl. Bundeswasserstraßen, mit großen Gewässern, Startjahr 2009, LAWA-Vor-Ort-Verfahren
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024Saarland
1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, 1056 km, Startjahr 2007, Bewertung der Gewässerentwicklungsfähigkeit (GEF-Methode)
3) Daten 2009, 2015 und 2021Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet,
Datengrundlage: Durchgängigkeitskataster 20071) und 2) Natürliche Gewässer: Verbesserung der durchschnittlichen Gesamtbewertung der Gewässerentwicklungsfähigkeit (GEF-Bewertung) auf 2,08 bis 2027 bzw. auf 2,06 bis 2039. Erheblich veränderte Gewässer: Deutliche Verbesserung der durchschnittlichen Gesamtbewertung der GEFBewertung, so dass diese für das gute ökologische Potenzial ausreichend ist. Da Verbesserungen der Gewässerstruktur nur in dem Maße erfolgen können, wie die spezifizierte Nutzung nicht beeinträchtigt wird, kann für HMWB keine durchschnittliche Gesamtbewertung der Gewässerentwicklungsfähigkeit als Zielstellung angegeben werden. Daher werden hier die noch zur Verbesserung der Gewässerstruktur ausstehenden 50 % der HMWB-Gewässerstrecke angesetzt.
3) Verbesserung der Durchgängigkeit an den Querbauwerken in den Schwerpunktgewässern, die den guten ökologischen Zustand noch nicht erreicht haben. Dies umfasst die Querbauwerke in den Unter- und Mittelläufen bis in die Oberläufe hinein.
(Quelle: 3. Bewirtschaftungsplan für das Saarland, Stand Dezember 2021)Sachsen
1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, ca. 7.000 km, LIKI-Berechnung zusammengesetzt aus Strukturerfassung 2013 - 2016 (ca. 90%) und Strukturerfassung 2023-2027 (ca 10%)
2. Durchgang III (2023-2027) wurde zur Aktualisierung der Datengrundlage für die Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans 2027 begonnen. Berechnung des Habitatindexes (Förster et al. 2017) als Planungsgrundlage und Ableitung von Funktionselementen für das Strahlwirkungs-Trittstein-Prinzip. Darstellung der Ergebnisse im Datenportal iDA ((interdisziplinäre Daten und Auswertungen) https://www.umwelt.sachsen.de/datenportal-ida-4626.html)
3) Daten 2021 und 2024Gewässernetz > 100 km2 Einzugsgebiet,
Erfassung aller Querbauwerke durch Vor-Ort-Begehung während der Kartierung 1, Überprüfungen in Kartierung 2 und 3 eigenständige Kartierung Fischereibehörde und Landestalsperrenverwaltung).
Bewertung der Durchgängigkeit erfolgt durch Fischereibehörde (nicht im Rahmen der Kartierung!)
Datenverwaltung in der Querbauwerksdatenbank Sachsen mit externem Zugang zu ausgewählten Daten (https://www.smul.sachsen.de/Wehre/)1) und 2) grundsätzlich: Bewertung der unterstützenden Qualitätskomponente „Morphologie“ gemäß OGewV und erfüllen der Anforderung zur Berichterstattung („Datenschablonen“);
Grundlage für Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands / Potenzials
3) grundsätzlich: Bewertung der unterstützenden Qualitätskomponente „Durchgängigkeit“ gemäß OGewV und erfüllen der Anforderung zur Berichterstattung („Datenschablonen“)
Grundlage für Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands / PotenzialsSachsen-Anhalt
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet.
LANUV (2018a): Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen - Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer, LANUV-Arbeitsblatt 18. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Kartierung 2020-2025
Nur bewertete Abschnitte wurden zur Berechnung der Gewässerlängen und Mittelwerte herangezogen. Nicht bewertete Abschnitte „-1“ wurden nicht betrachtet.
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet.
Expertenvotum der nach LANUV (2018b): Gewässer-Bauwerke in Nordrhein-Westfalen - Anleitung zur Erhebung an kleinen bis großen Fließgewässern, LANUV-Arbeitsblatt 38. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erfassten Bauwerke. Kartierung 2020-2025
Nur bewertete Bauwerke wurden gezählt. Nicht bewertete Bauwerke „-1“ wurden nicht betrachtet.
Weitere Informationen können der Historie entnommen werden.
Schleswig-Holstein
1) und 2) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024
HMWB: BWS einbezogen (entsprechen 6,7% der HMWB-Gesamt-Fließstrecke)
NWB: BWS einbzeogen (entsprechen 0,5 % der NWB-Gesamt-Fließstrecke)
Noch ohne Bewertung der Marschgewässer und großen Unterläufe; an das LAWA-Vor-Ort-Verfahren angepasstes 5-stufiges Verfahren, wobei hier gemachte Angaben zu den „berechneten Mittelwerten der Klasseneinstufung aller Gewässer je Kategorie“ einer Umrechnung in das 7-stufige Klassifizierungssystem entsprechen
3) Daten 2009, 2015, 2021 und 2024Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, Berücksichtigt wurden alle berichtspflichtigen „nur-SH“-RWBs mit einem EZG ab 100 km2 mit Ausnahme der AWBs (d.h. einschl. berichtspflichtige Marschengewässer, sofern diese nicht als AWB ausgewiesen sind) ; als „signifikante Querbauwerke“ wurden die SH-Anlagenarten 4, 11, 16, 32, 33 betrachtet
Thüringen
1) und 2) Daten 2009
Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, 5803 km, Startjahr 2006,
qualifiziertes d.h. erweitertes LAWA-Übersichtsverfahren mit Vor-Ort-Begehung
3) Daten in der gewählten Form nicht vorliegend.Bund
Aufgrund der heterogenen Datenlage in den Ländern wird für den Bund (Mittelwert aus den Ländermeldungen) kein Wert dargestellt. Weiterentwicklung
Weiterentwicklung - b9
zu 3)
Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit konzentriert sich aufgrund technischer Möglichkeiten derzeit primär auf die Herstellung des Fischaufstiegs. Sobald für den ökologisch ebenso wichtigen Fischabstieg ein "Stand der Technik" existiert, sollte dieser Indikator zu einem Indikator "fischökologische Durchgängigkeit" weiter entwickelt werden.Datenquellen
Datenquelle - b9
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser auf Basis der gemeldeten Daten aus den Bundesländern
Datenverfügbarkeit
Aussagefähigkeit
Verständlichkeit
Vergleichbarkeit
Steuerbarkeit
sonstige Hinweise
Ansprechpartner

Landwehr, Ines
LiKi-Vertreterin
Ines Landwehr
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
LUBW
Referat "Nachhaltigkeit"
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Tel.:0721-5600-1692
ines.landwehr[at]lubw.bwl.de
Internet:https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseiteLinnenweber, Christoph
Fachansprechpartner
Christoph Linnenweber
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friederich-Str. 7
55116 Mainz
Tel.:06131-6033-1517
christoph.linnenweber[at]lfu.rlp.de
Weitere Informationen und verwandte Indikatoren
Daten B9.1 (Zeitreihe: Klasse)
Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Erheblich veränderte Fließgewässer
2009 2015 2021 2024 BW 5,44 5,82 5,63 5,58 BY 4,88 4,85 BE 5,9 5,9 6,2 6,2 BB 5,11 5,11 5,07 5,07 HB 5,78 5,63 5,57 5,57 HH 4,79 4,79 HE 6,36 5,95 5,95 5,98 MV 4,78 4,83 4,23 5,06 NI 5,26 5,5 5,48 5,46 NW 5,82 5,76 5,36 5,7 RP 5,83 5,52 5,47 5,47 SL 5,8 4,61 4,46 SN 5,43 5,71 5,65 5,62 ST 5,96 5,96 5,96 5,89 SH 5,55 5,8 5,8 4,9 TH 4,66 Daten B9.2 (Zeitreihe: Klasse)
Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Nicht erheblich veränderte Fließgewässer
2009 2015 2021 2024 BW 3,68 3,63 3,71 3,62 BY 3,83 3,82 BE 5 3,85 3,45 3,22 BB 4,28 4,28 4,46 4,46 HB 5,33 3,19 5,08 5,08 HH HE 4,69 4,87 4,86 4,82 MV 3,85 3,74 3,79 3,87 NI 4,07 4,3 4,32 4,31 NW 4,25 4,05 3,95 4,1 RP 4,4 4,26 4,25 4,29 SL 3,82 2,49 2,43 SN 4,5 4,57 4,77 4,7 ST 4,73 4,73 4,73 4,51 SH 5,14 5 5 4,1 TH 4,12 Daten B9.3 (Zeitreihe: Anteil)
Anteil der Querbauwerke mit einer guten fischökologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern
2009 2015 2021 2024 BW 25,99 34,1 43,2 54,07 BY 43 56,34 BE 27 21,9 21,9 21,9 BB 34,44 15,86 HB 28,57 28,57 HH 71 58,33 HE 55,56 63,5 65,14 MV 41,6 79,9 81,8 85,3 NI 58,18 14 20,93 21,7 NW RP 44,1 57,93 62,37 63,34 SL 44 51 56,14 SN 17,03 21,59 ST 45,98 50 51,8 73,74 SH 80,95 81 81 69,85 TH

