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C2

Lärmbelastung

1) Anteil Betroffener von Lden > 65 dB an der Gesamtbevölkerung
2) Anteil Betroffener von Lnight > 55 dB an der Gesamtbevölkerung (nachts)
Stand: 28.07.2020

 

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Anteil Betroffener von Lden > 65 dB in Prozent

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Anteil Betroffener von Lnight > 55 dB in Prozent

  • Bedeutung

    Bedeutung - c2

    Bei Dauerbelastungen oberhalb von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) während der Nacht besteht nach medizinischen Erkenntnissen ein signifikant höheres gesundheitliches Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Bluthochdruck und weiteren Erkrankungen unabhängig davon, ob die Geräusche von den Betroffenen bewusst als störend wahrgenommen werden oder nicht. Durch die Erfassung der Betroffenheiten für die Ballungsräume sowie in der Umgebung von Hauptverkehrswegen und Großflughäfen wird als Indikator eine Größe benutzt, die entsprechend den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie exakt ermittelt und fortlaufend beobachtet werden muss.

    Ein großer Anteil der Gesamtbevölkerung, der hohen Geräuschbelastungen ausgesetzt ist, wohnt in diesen Gebieten. Der prozentuale Anteil Betroffener in den Stadtstaaten sowie in den dicht besiedelten Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen, die von einem engmaschigen Hauptverkehrsnetz und der Lage mehrerer Großflughäfen geprägt sind, liegt im Vergleich zu anderen Ländern auf einem deutlich höheren (schlechteren) Niveau. Demgegenüber erreicht der Wert der Betroffenen im dünnbesiedelten Mecklenburg-Vorpommern den prozentual niedrigsten Wert. Bei einer länderübergreifenden Betrachtung sind Mehrfachzählungen (z.B. Lärmbetroffenheiten durch Großflughäfen und Hauptverkehrsstraßen oder durch Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken) nicht auszuschließen, betreffen jedoch alle Bundesländer gleichermaßen.

  • Hinweise zur Interpretation

    Hinweise zur Interpretation - c2

    Die Indikatoren C2.1) und C2.2) sind normiert. Bei einer länderübergreifenden Interpretation sind Mehrfachzählungen (z.B. durch Großflughafen und Hauptverkehrsstraßen) und die eingeschränkte Erhebungskulisse (Gebiete nach §47c BImSchG) zu beachten.

  • Methodik

    Methodik - c2

    Durch den Indikator wird der prozentuale Anteil der Bevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten erfasst, der dauerhaft einem definierten Geräuschpegel ausgesetzt ist. Es sollen für die Bestimmung der Betroffenheiten die Überschreitungen der Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juli 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) herangezogen werden. Das wird durch zwei Teilindikatoren umgesetzt.

    Indikator C2.1): Durch diesen Teilindikator wird der Anteil von kartierungspflichtigem Umgebungslärm Betroffener des 24-StundenLärmindexes Lden > 65 dB an der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes dargestellt.

    Indikator C2.2): Durch diesen Teilindikator wird der Anteil von kartierungspflichtigem Umgebungslärm Betroffener des Nacht-Lärmindexes Lnight > 55 dB an der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes dargestellt.

    Die Betroffenheiten sind für alle Ballungsräume und die Umgebungen der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu bestimmen, für die strategische Lärmkarten im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen sind. Aufgrund der Methodik sind Mehrfachzählungen von Betroffenen möglich, z.B. zugleich durch Großflughafen und Hauptverkehrsstraße oder Straßenverkehr und Hauptverkehrsstraße betroffen. In Übereinstimmungen mit den Untersuchungszeiträumen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und auf Grund der Tatsache, dass signifikante Auswirkungen auf den Geräuschpegel erst bei erheblichen Veränderungen der Technologien bzw. der Verkehrsmengen auftreten, ist die Fortschreibung des Indikators alle 5 Jahre vorzunehmen. Zu beachten ist, dass in die Untersuchung nicht das ganze Bundesland sondern nur lärmbelastete Gebiete im Einflussbereich von Hauptgeräuschquellen einfließen, die die Kriterien nach §47c BImSchG erfüllen.

    Die aktuell dargestellten Daten haben den Aktualitätsstand 15.5.2020 (Berechnung) gehen jedoch auf die Lärmkartierung zum 30. Juni 2017 zurück. Die der Kartierung zu Grunde liegenden Eingangsdaten sollen die Situation des vorangegangenen Jahres widerspiegeln und stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2016. Daher wird der Anteil der der betroffenen Bevölkerung auf Basis der Einwohnerzahlen vom 31.12.2016 errechnet Die Betroffenenzahlen wurden durch das Umweltbundesamt auf Basis der Berichterstattung aus den Bundesländern sowie des Eisenbahn-Bundesamtes zusammengestellt. Die einbezogenen Daten beinhalten die Erfassungen zu Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in den Ballungsräumen (ohne Straßenbahnverkehr, da diese Betroffenen i.d.R. bereits in den Daten zum Straßenverkehr enthalten sind.

  • Länderspezifika und Ziele

    Länderspezifika und Ziele - c2

     

    Datenlage

    Zielstellungen

    Baden-Württemberg

    2018

    Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Nachhaltigkeitsbericht 2019:
    Bis 2030 sollen 20 % weniger Menschen einer verkehrsbedingten Gesundheitsschädlichen Lärmbelastung ausgesetzt sein als 2017.

    Bayern

    2018

    Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU):
    Die Gesamtlärmbelastung der Bevölkerung im Wohnbereich ist auf Vorsorgezielwerte für den Dauerschallpegel dauerhaft abzusenken, kurzfristig auf Werte von tags 65 dB(A) und nachts 55 db(A). Langfristig sind tags 55 dB(A) (entsprechend einer Unterhaltung auf Zimmerlautstärke) und nachts 45 dB(A) anzustreben.

    Berlin

    2018  

    Lärmaktionsplan 2019-2023:
    Langfristige Zielwerte 65/55 dB/A tags/nachts

    Brandenburg

    2018

    Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg, Fortschreibung 2019:
    Die Zahl der von Lärm betroffenen Menschen soll sinken  

    Bremen

    2018  

    Aktionsplan 2013:
    Die Zahl der Betroffenen soll mittelfristig verringert werden. (über 24 Stunden: Lärmpegel von >65 dB(A), nachts Lärmpegel von >55 dB(A))

    Hamburg

    2018

     

    Hessen

    2018  

    Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025:
    Angestrebt werden in Hessen die Minderung der Geräuschbelastung aus dem Straßen- und Schienenverkehr sowie Lärmschutz beim Luftverkehr.

    Verfahrenshandbuch Lärmaktionsplan Straßenverkehr 2017:
    Die hessischen Lärmaktionspläne nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie bauen auf einer Lärmkartierung auf. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Minderung der Lärmimmissionen nach der Identifizierung von Abschnitten mit hohen Lärmwerten und zahlreichen Betroffenen. Als Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung werden in Hessen LDEN >=65 dB(A) und LNIGHT >=55 dB(A) festgelegt.

    Mecklenburg-Vorpommern

    2018

     

    Niedersachsen

    2018

     

    Nordrhein-Westfalen

    2018

    Nachhaltigkeitsstrategie für NRW (2020):
    Bis 2030 ist die Gesamtbelastung in Wohnbereichen deutlich abzusenken.

    Umweltzustandsbericht NRW 2020:
    Ziel der Landesregierung ist es, bis 2030 die Lärmbelastung in Wohnbereichen unter Berücksichtigung der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO deutlich abzusenken.  

    Rheinland-Pfalz

    2018

     

    Saarland

    2018

     

    Sachsen

    2018

    Einhaltung von 65db(A) tags und 55 dB(A) nachts

    Sachsen-Anhalt

    2018

    Absenkung auf 65 dB(A) tagsüber und < 55 dB(A) in der Nacht

    Schleswig-Holstein

    2018

     

    Thüringen

    2018

     

    Deutschland

    2018  

    Nationales Verkehrslärm-Schutzpaket II (2009):
    Minderung der Belästigung durch Lärm um 20 Prozent im Flugverkehr, um 30 Prozent im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie um 50 Prozent im Schienenverkehr.

  • Weiterentwicklung

    Weiterentwicklung - c2

    Die bei der Lärmkartierung gesammelten Erfahrungen sind für die weitere Gestaltung des Lärmindikators zu berücksichtigen. Eingang in den Indikator finden die Daten ab der Lärmkartierung 2012, da in dieser zweiten Kartierungsrunde nochmals eine Ausweitung des Untersuchungsumfangs auf die oben genannten Kriterien stattgefunden hat. Seitdem erfolgt eine Fortschreibung anhand der gleichen Kriterien alle fünf Jahre. Für die Kartierung 2022 sind erstmals europaweit einheitlichen Berechnungsvorschriften anzuwenden. Aufgrund der dadurch notwendigen Anpassung der Schallausbreitungsberechnung und Beurteilungsverfahren ist eine methodisch bedingte Veränderung der Betroffenenzahlen nicht auszuschließen.

  • Ansprechpartner

    Wappen Sachsen

    Bartel, Sebastian

    LiKi-Vertreter
    Sebastian Bartel
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    LfULG
    Grundsatzangelegenheiten Umwelt, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung
    Pillnitzer Platz 3
    01326 Dresden
    Tel.:0351-2612-2106   
    Sebastian.Bartel[at]smekul.sachsen.de
    Internet:https://www.lfulg.sachsen.de/

    Rink, Andreas

    Fachansprechpartner
    Andreas Rink
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    SMUL
    Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
    Söbrigener Straße 3a
    01351 Dresden
    Tel.:0351-2612-5211   
    andreas.rink[at]smul.sachsen.de

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